Ethische Standards für unseren Journalismus
Die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Wer publizistisch tätig ist, trägt Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Wir verpflichten uns auf den Pressekodex des Deutschen Presserats – auch für Inhalte, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz entstehen.
Diese Standards gelten für die journalistische Arbeit des Betreibers.
Nachstehend die sechzehn Ziffern in zusammengefasster Form. Verbindlich ist der Wortlaut des Deutschen Presserats; dort stehen auch die zugehörigen Richtlinien und der Redaktionsdatenschutz.
- 1
Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind die obersten Gebote.
- 2
Sorgfalt
Nachrichten und Bilder werden vor der Veröffentlichung mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben. Unbestätigtes wird als solches gekennzeichnet, Symbolbilder werden kenntlich gemacht.
- 3
Richtigstellung
Was sich nachträglich als falsch erweist, wird unverzüglich und erkennbar richtiggestellt. Im Netz wird die Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden.
- 4
Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von Daten, Nachrichten und Bildern werden keine unlauteren Methoden angewandt. Verdeckte Recherche ist nur im begründeten Einzelfall zulässig.
- 5
Berufsgeheimnis
Zugesagte Vertraulichkeit wird gewahrt. Informantinnen und Informanten werden ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht preisgegeben.
- 6
Trennung von Tätigkeiten
Nebentätigkeiten, Beziehungen und Verflechtungen, die Zweifel an der Unabhängigkeit begründen könnten, werden strikt getrennt oder offengelegt.
- 7
Trennung von Werbung und Redaktion
Redaktionelle Inhalte werden nicht durch geschäftliche Interessen beeinflusst. Bezahlte Veröffentlichungen sind als Werbung erkennbar; Schleichwerbung ist ausgeschlossen.
- 8
Schutz der Persönlichkeit
Das Privatleben und die informationelle Selbstbestimmung werden geachtet. Eine identifizierende Berichterstattung setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus; Opfer, Kinder und Angehörige werden besonders geschützt.
- 9
Schutz der Ehre
Unangemessene Darstellungen in Wort und Bild, die Menschen in ihrer Ehre verletzen, widersprechen der journalistischen Ethik.
- 10
Religion, Weltanschauung, Sitte
Religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen werden nicht geschmäht.
- 11
Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid wird verzichtet. Der Jugendschutz wird beachtet.
- 12
Diskriminierungen
Niemand wird wegen des Geschlechts, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert.
- 13
Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erfolgt vorurteilsfrei. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld wird deutlich unterschieden.
- 14
Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen wird auf sensationelle Darstellung verzichtet, die unbegründete Ängste oder Hoffnungen wecken könnte. Frühe Forschungsergebnisse werden nicht als abgeschlossen dargestellt.
- 15
Vergünstigungen
Vorteile, die die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten, werden nicht angenommen. Eingeladene Pressereisen werden bei der Berichterstattung kenntlich gemacht.
- 16
Rügenveröffentlichung
Öffentlich ausgesprochene Rügen des Deutschen Presserats werden in den betroffenen Publikationsorganen veröffentlicht und im Netz mit dem gerügten Beitrag verknüpft.